Titel

Befundauskunft

Befundzustellung nach Wunsch

Zu jedem in der Pathologie untersuchten Präparat wird ein schriftlicher  Befundbericht diktiert. Der Befund wird im Sekretariat geschrieben, nach  Korrektur durch den Pathologen ausgedruckt und durch Unterschrift  freigegeben. 

Die meisten Präparate sind in weniger als 24 Stunden  bearbeitet und der Befund ist in der Regel bis 16.00 Uhr am folgenden  Tag erstellt.Die Befundübermittlung erfolgt per Bote  (praxiseigener Transportdienst),per Fax, per Post, per Telefon oder verschlüsselt über den elektronischen Labordatentransfer (LDT). 

Haben Sie den Befund noch nicht erhalten, ist er in der Akte nicht zu finden oder liegt er noch bei einem/r Kollegen/in - rufen Sie unsere Mitarbeiterinnen im Sekretariat an ( Kontakt ) - diese helfen Ihnen gern weiter und faxen Ihnen den Befund bei Bedarf zu.

Jeder Einsender kann selbst entscheiden, wie er seine Befunde zugestellt bekommen möchte. Auf folgendem Formular ( Befundzustellung.pdf) zum Ausdrucken können Sie uns Ihre Wünsche mitteilen!  


per Post:

Befunde für Kolleginnen oder Kollegen, deren Praxen nicht regelmäßig angefahren werden, oder nachrichtliche Befunde an mitbehandelnde Kollegen/ innen werden in der Regel per Post versandt.


per Bote:

Befunde für die Krankenhäuser und für regelmäßig angefahrenen Praxen werden von unseren eigenen Logistikmitarbeitenden täglich verteilt


per Telefon: 

Eilige Untersuchungsergebnisse und Schnellschnittbefunde werden oft vorab telefonisch durch den Pathologen übermittelt.


per Fax:

Die Befunde werden nach Freigabe durch den Pathologen direkt aus dem Computersystem der Praxis an den Empfänger gefaxt. Diese Faxe tragen keine Unterschrift und sind als Vorabinformation anzusehen. Der Originalbefund folgt per Bote oder Post.


per LDT:

Das von der KV zugelassene Labordatentransferverfahren (LDT) dient zur verschlüsselten elektronischen Befundübertragung. Hierbei können der ganze Befund oder nur die Begutachtung direkt in die elektronische Krankenakte oder Karteikarte des Patienten im Computersystem des Einsenders eingetragen werden, soweit die Patientennummer bekannt ist. Die Befunde werden täglich übermittelt und sind durch die beteiligten Praxen und Kliniken direkt abrufbar.



Grundsätzlich werden alle Befunde im Original entweder täglich oder gesammelt dem Einsender übergeben, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Faxen von Befunden ist nur möglich, wenn vom Empfänger der Datenschutz am Faxgerät gewährleistet ist und dieses schriftlich bestätigt wurde. Das kann mit folgendem Formular geschehen.

 (Befundzustellung.pdf ).



Möchten Sie den Befund einer Patientin oder eines Patienten erfragen, dessen Untersuchung Sie nicht selbst in Auftrag gegeben habe, so bitten wir uns freundlichst um eine formlose Anfrage per Fax, mit der Sie uns bestätigen, das es sich um eine Anfrage für eine Ihrer Patientinnen oder eines Ihrer Patienten handelt (vom Arzt unterschrieben). 

Für Mitglieder in den lokalen Organzentren und die zughörigen Arztpraxen ist die Befundabfrage jederzeit möglich.

Einen formlosen Fax-Antrag senden wir Ihnen auf Anfrage umgehen zu oder Sie können ihn hier downloaden.

Faxanfrage bzgl. Befund